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Gesellschaft, Ethik, Recht

KI-Kennzeichnungspflicht: Das gilt ab 2. August 2026

Was Marketing, Kommunikation und Governance vor dem Stichtag konkret erledigen müssen

Lukas GörögLukas Görög3 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnungspflicht: Das gilt ab 2. August 2026
KI-Kennzeichnungspflicht: Das gilt ab 2. August 2026

Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt EU-weit ab dem 2. August 2026. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss sie unter bestimmten Bedingungen sichtbar oder maschinenlesbar als solche ausweisen. Rechtsgrundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung, die Verordnung (EU) 2024/1689. Die Pflicht trifft nicht nur die Anbieter der Modelle, sondern ausdrücklich auch die Unternehmen, die damit Inhalte erzeugen und verbreiten.

Neu ist weniger das Gesetz als der Termindruck. Der AI ActDie KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689), die Regeln für den Einsatz von KI festlegt, darunter Transparenzpflichten nach Artikel 50. trat am 1. August 2024 in Kraft, seine Transparenzregeln greifen erst zum Stichtag im August 2026 voll. Dazu legte die EU-Kommission am 10. Juni 2026 einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor. Er ist formal freiwillig und soll als praktische Auslegungshilfe dienen.

Wer fällt unter die KI-Kennzeichnungspflicht?

Betroffen sind Anbieter von KI-Systemen und – das ist der entscheidende Punkt für die Praxis – deren BetreiberWer ein KI-System nutzt, um Inhalte zu erzeugen oder zu veröffentlichen. Dazu zählen Unternehmen, Medien und Marketingabteilungen.. Betreiber sind Unternehmen, Redaktionen und Marketingabteilungen, die KI-Inhalte erzeugen oder veröffentlichen. Wer intern ein Bildmodell nutzt und das Ergebnis auf die Website stellt, ist Betreiber und trägt die Kennzeichnungspflicht mit.

Das Fachmagazin PAGE nennt die Rollenklärung zwischen Anbieter und Betreiber als ersten Prüfschritt. Für die meisten Unternehmen gilt: Sie kaufen das Tool ein, nutzen es und stehen damit in der Betreiberpflicht. Reine Privatnutzung fällt nach dem aktuellen Praxisstand in der Regel nicht darunter.

Was muss konkret gekennzeichnet werden?

Nicht jeder KI-Text braucht ein Label. Die Pflicht knüpft an vier Fälle an, die Sie sauber trennen sollten:

  • Chatbots: Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einem KI-System sprechen, nicht mit einem Menschen.
  • Deepfakes: Mit KI erzeugte Bilder, Videos oder Audios, die als echt wahrgenommen werden können, müssen laut IHK Köln klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei als manipuliert erkennbar sein.
  • KI-Texte zu öffentlichen Angelegenheiten: Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sind kennzeichnungspflichtig, wenn KI sie erzeugt oder wesentlich bearbeitet hat.
  • Bilder, Videos, Audio allgemein: KI-generierte Medien müssen maschinenlesbar markiert werden, etwa über Wasserzeichen oder MetadatenTechnische Zusatzinformationen in einer Datei, hier zur maschinenlesbaren Markierung, dass ein Inhalt KI-generiert ist..

Reine Werbetexte ohne Bezug zu öffentlichen Angelegenheiten fallen nach der IHK-Lesart nicht automatisch unter den speziellen Text-Tatbestand. Das entlastet das Marketing, entbindet aber nicht von der Kennzeichnung KI-generierter Bilder und Videos.

Welche Ausnahmen gelten?

Der AI Act sieht mehrere Ausnahmen vor, die im Alltag oft übersehen werden. Wichtig ist die redaktionelle Ausnahme: Bei KI-Texten zu öffentlichen Angelegenheiten entfällt die spezielle Kennzeichnung, wenn eine Redaktion die Inhalte geprüft und überarbeitet hat und für sie verantwortlich zeichnet.

  • Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: Die Pflicht entfällt, wenn KI-Inhalte gesetzlich zugelassen der Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten dienen.
  • Kunst und Satire: Für bestimmte Deepfakes mit künstlerischem oder satirischem Zweck gelten Erleichterungen.
  • Redaktionelle Verantwortung: Menschliche Prüfung ersetzt bei öffentlichen Texten das Pflicht-Label.
  • Privatnutzung: Wer KI nur privat einsetzt, ist in der Regel nicht betroffen.

Ein Missverständnis sei benannt: Die redaktionelle Ausnahme heißt nicht, dass ein flüchtiger Klick genügt. Sie verlangt echte Prüfung und dokumentierte Verantwortung.

Was Unternehmen jetzt umsetzen sollten

Der Ratgeber von Schieb.de und mehrere Kanzleibeiträge übersetzen die Vorgaben in operative Schritte. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie systematisch, welche KI-Tools Sie für Text, Bild, Audio und Video einsetzen und an welcher Stelle im Workflow KI beteiligt ist.
  2. Rollen klären: Legen Sie fest, wo Sie Anbieter und wo Sie Betreiber sind. Für Transparenzpflichten zählt, wer erzeugt und veröffentlicht.
  3. Kennzeichnungs-Standard definieren: Einheitliche Labels oder Disclaimer im Frontend, dazu eine technische Markierung über Wasserzeichen oder Metadaten, wo das Tool sie ausgibt.
  4. Tool-Check: Prüfen Sie, ob Ihre Werkzeuge bereits Wasserzeichen und Metadaten setzen. Nicht alle tun das.
  5. Governance verankern: Passen Sie Design- und Styleguides sowie interne Richtlinien an, damit die Kennzeichnung nicht am Einzelfall hängt.
  6. Dokumentieren: Halten Sie fest, wo Inhalte KI-gestützt entstehen. Diese Dokumentation gilt als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

Wer diese Pflichten sauber im Team verankern will, kommt an der KI-Kompetenz nicht vorbei, die der AI Act selbst verlangt. Eine Schulung zur KI-Kompetenz nach den Vorgaben des AI Act ist einen Blick wert, wenn Marketing, Kommunikation und Compliance denselben Kenntnisstand brauchen. Für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist das oft der pragmatischere Weg als teure Einzelgutachten.

Was passiert bei Verstößen?

Fachbeiträge weisen auf hohe Bußgelder bei Verstößen gegen die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten hin. Konkrete Beträge zu Artikel 50 legt die Sanktionssystematik des AI Act fest, sie variieren nach Verstoß. Belastbare Einzelfallzahlen zu Artikel 50 nennen die aktuellen Praxisbeiträge nicht, sie sprechen allgemein von hohen Bußgeldern.

Die Pflichten gelten für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht oder verändert werden. Ältere Inhalte, die Sie nach diesem Datum überarbeiten, geraten damit in den Anwendungsbereich. Wer bei rechtlich heiklen Deepfakes, Haftung und Urheberrecht tiefer einsteigen muss, findet in einer juristischen Masterclass zu AI Act, Haftung und DSGVO das dichtere Format. Für kleinere Teams reicht meist die Tagesschulung.

Der Countdown ist eng, die Aufgabe machbar. Wer heute die Bestandsaufnahme startet, hat bis August genug Luft. Wer wartet, kennzeichnet später unter Zeitdruck.

Wie weit ist Ihr Unternehmen bei der KI-Kennzeichnungspflicht?

Ergebnisse sehen Sie nach Ihrer Stimme.

Häufige Fragen

Drohen Bußgelder, wenn ich KI-Inhalte nicht kennzeichne?

Die KI-Verordnung sieht Sanktionen für Verstöße gegen die Transparenzpflichten vor. Wer als Betreiber KI-generierte Inhalte ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung veröffentlicht, riskiert ab dem 2. August 2026 ein Bußgeld. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall und der nationalen Durchsetzung ab. Unternehmen sollten deshalb ihre Prozesse rechtzeitig prüfen und die Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber klären.

Muss ich einen internen KI-Entwurf kennzeichnen, den ich vor der Veröffentlichung stark überarbeite?

Die Pflicht knüpft an das Veröffentlichen von KI-Inhalten an. Bearbeiten Sie einen KI-Entwurf so stark, dass ein eigenständiges menschliches Werk entsteht, verschiebt sich die Einordnung. Bleibt der KI-Charakter erkennbar oder prägend, greift die Kennzeichnung. Die Grenze ist fließend, deshalb nennt das Fachmagazin PAGE die saubere Rollenklärung als ersten Prüfschritt. Im Zweifel gilt: dokumentieren und kennzeichnen.

Reicht ein kleiner Hinweis im Impressum als Kennzeichnung?

Nein. Artikel 50 verlangt, dass die Kennzeichnung sichtbar oder maschinenlesbar am Inhalt selbst erfolgt. Bei einem Deepfake muss erkennbar sein, dass das Material künstlich erzeugt wurde. Bei einem Chatbot müssen Nutzer merken, dass sie mit einem KI-System sprechen. Ein versteckter Vermerk im Impressum erfüllt diese Vorgabe nicht, weil der einzelne Inhalt weiterhin ununterscheidbar bliebe.

Ist der EU-Verhaltenskodex vom 10. Juni 2026 verpflichtend?

Nein, der Kodex ist formal freiwillig. Die EU-Kommission legte ihn als praktische Auslegungshilfe vor, damit Unternehmen die abstrakten Regeln des Artikels 50 konkret umsetzen können. Wer sich daran orientiert, kann seine Kennzeichnung besser begründen. Rechtsverbindlich bleibt allein die KI-Verordnung, die Verordnung (EU) 2024/1689. Der Kodex ersetzt also keine eigene rechtliche Prüfung.

Warum gilt die Pflicht erst 2026, obwohl der AI Act schon 2024 in Kraft trat?

Der AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft, doch seine Regeln greifen gestaffelt. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 wirken erst zum Stichtag am 2. August 2026 voll. Diese Übergangsfrist gibt Anbietern und Betreibern Zeit, technische Kennzeichnung und interne Abläufe aufzubauen. Neu ist damit weniger das Gesetz als der näher rückende Termindruck.

Wie bereite ich mein Team konkret auf die Kennzeichnungspflicht vor?

Klären Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen Anbieter oder Betreiber ist – meist kaufen Firmen das Tool ein und stehen damit in der Betreiberpflicht. Legen Sie danach fest, welche der vier Fälle bei Ihnen auftreten, etwa Chatbots oder Deepfakes. Schulen Sie Redaktion und Marketing, damit sie KI-Inhalte erkennen und korrekt kennzeichnen. Die KI-Verordnung verlangt zudem grundlegende KI-Kompetenz im Team.

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